Netzplanung ist unser Kerngeschäft
Kompetenz bis ins Detail war uns ist unser Anspruch in der Leitungsplanung. Ziel der Planung sind niedrige Investitionen bei zugleich hohem Qualitätsstandard. Als Planer tragen wir eine hohe Verantwortung, denn die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung sind die Voraussetzungen, um dieses Ziel auch zu erreichen.
Unsere wichtigsten Planungsgrundsätze sind:
- Die Lebensdauer der Fernwärmeleitungen muss mindestens der erwarteten Nutzungsdauer entsprechen, also in der Regel 35-50 Jahre.
- Der Planer muss frei von Einflüssen aus Ausführungsinteressen sein.
Ihr Partner von Anfang an
Fernwärmeleitungsbau ist ein Spezialgebiet, das umfassende Sachkenntnisse des planenden Ingenieurteams erfordert, um das wirtschaftliche Optimum zu erreichen. Insbesondere beim Kunststoffmantelrohr-Verfahren ist in hohem Maße die Umsetzung von Spezialwissen in baureife Planunterlagen gefordert. Ein gutes Planungsteam beherrscht alle Verlegeverfahren, also auch Stahlmantelrohre, Kunststoffmantelrohre, Freileitungen im Gelände oder Gebäuden sowie die verschiedenen geschlossenen Durchörterungsverfahren wie Spülbohrungen, Pressungen, Microtunneling u.ä.. Zugleich verfügt das Planungsteam über umfängliche Expertise in Niedertemperatur-, Warmwasser-, Heißwasser- und Dampfsystemen. Nur so ist es in der Lage, bei der Wahl des am besten geeigneten Verlegeverfahrens zu beraten. Ein sehr gutes Planungsteam denkt zudem die Bauausführung mit, schließlich muss das geplante auch gebaut werden können.
Fachbezogene, qualifizierte Planung stellt also rechtzeitig die Weichen für einen kostengünstigen Fernwärmeleitungsbau, lange Nutzungsdauern und kalkulierbare Betriebskosten.
Auf einem GEF-Trassenplan sind schon immer Grundriss und Abwicklung zusammen mit allen Fremdleitungen und Hindernissen, sinnvollen Querschnitten und Angaben zur Rohrstatischen Ausführung (Dehnpolster, Vorspannkräfte, Verschiebungen etc.) zu finden. Der GEF-Trassenplan enthält alle nötigen Angaben, Maße und Hinweise, die die ausführenden Unternehmen für den Bau benötigt. Der GEF-Trassenplan definiert seit Jahrzehnten den Standard in der hochwertigen Fernwärmeleitungsplanung und wird von ehrgeizigen Wettbewerbern immer wieder als Maßstab anerkannt.
1. Machbarkeits-Untersuchungen für Wärmenetze
Errichtung von neuen Wärmenetzen oder Netzteilen als Grundlage für eine solide Einschätzung der Termin- und Kostenplanung.
2. Machbarkeitsstudien als Grundlage für die Termin- und Kostenplanung
Wenn eine neue Erschließungs- oder Verbindungstrasse, eine neues Wärmenetz errichtet oder ein neuner Netzteil erschlossen werden soll, stellt sich im Rahmen der Investitionsentscheidung früh die Frage nach einer belastbaren Termin- und Kosteneinschätzung. Diese Einschätzung wird oftmals vom Investor bzw. Betreiber gewünscht, bevor die ingenieurmäßige Detailplanung mit den verbundenen Aufwänden gestartet werden soll. Zugleich stellt sich die Frage, inwiefern die z.B. vor Ort gegebenen Bedingungen Genehmigungen und Genehmigungsverfahren oder besondere technische Lösungen erfordern.
Alle diese Aspekte gehören zur Machbarkeitsuntersuchung dazu nun beeinflussen den Termin- und Kostenplan. Entsprechend untersuchen wir in der Machbarkeit die Genehmigungsfragen, indem wir Betroffenheiten einschlägiger Schutzgüter ebenso wie besondere Zwangspunkte oder Hindernisse identifizieren, Lösungsansätze skizzieren und technische, terminlich und kostenmäßig bewerten.
Ergebnis unserer Machbarkeitsuntersuchungen sind entsprechende Übersichten über die vorgenannten Aspekte, so dass auf der Grundlage des entstandenen Übersichtsplanwerks, der Lösungsskizzen und des Ergebnisberichts Entscheidungen zur Weiterverfolgung des Projektes getroffen werden können. Die Ergebnisse können in aller Regel als Teilleistungen in frühen HOAI-Leistungsphasen angerechnet werden und für bilden eine solide Grundlage, um in den nächsten Schritten die Planungshonorare zu kalkulieren sowie mit den relevanten Betroffenen wie Trägern öffentlicher Belange und Genehmigungsbehörden in ersten Kontakt zu treten. Zudem sind in der technischen Betrachtungen bereits nicht geeignete Alternativen ausgeschlossen, so dass die Variantenuntersuchung in der Vorplanung sehr gezielt erfolgen kann.
3. Rohrstatische Auslegungen und -untersuchungen
sisKMR V31 ist eine Software zur Berechnung von Kunststoffmantelrohrleitungen, die komplexe, verzweigte, dreidimensionale Systeme modelliert. Sie berücksichtigt nicht-lineare Bettungsreaktionen, Verlegebedingungen (z. B. Vorwärmung, Kaltverlegung) sowie Einflüsse wie Bergsenkungen und Grundwasser. Typische Rohrleitungskomponenten und Lagerbedingungen wie Festpunkte, Gleit- und Federlager sowie Vorspannungen werden integriert, ebenso wie Belastungsschwingbreiten für Ermüdungsnachweise. Spannungsnachweise erfolgen nach Normen wie EN 13480 und ASME, während verschiedene Kompensatortypen sowie Punkt-, Einzel- und Streckenlasten modelliert werden können. Mit dem Modul sisPipe lassen sich zudem spezifische Rohrkomponenten wie Bögen, T-Stücke oder Reduzierungen unter Druckbelastungen berechnen.
4. Bauoberleitung, Bauüberwachung und Baustellen-QS – GEF-Q
Begleitung von Fernwärme-Baumaßnahmen zur Überwachung der planungskonformen Ausführung inkl. der Sicherung der Qualitätsanforderungen und Begleitung des Nachtragsmanagement
5. Die Begleitung von geplanten Projekten endet mit der Inbetriebnahme
Der Qualitätsanspruch der GEF-Planungen setzt sich in der Begleitung von Baumaßnahmen nahtlos fort. Gerne begleiten wir im Zuge der Bauoberleitung und auch örtlichen Bauüberwachung von uns geplante Trassenbaumaßnahmen in der Ausführungsphase. Sowohl bei den Grundleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke der HOAI in Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) als auch im Rahmen der besonderen Leistung örtliche Bauüberwachung erbringen wir Leistungen zur Qualitätssicherung. Das betrifft insbesondere die sensiblen Bauteile der Rohrverbindungen, wiederum insbesondere der Mantelrohrverbindungen.
Bereits in der Ausschreibungsphase binden wir daher die Bauüberwachung in die Erstellung der Leistungsverzeichnisse ein und schreiben in Abstimmung mit der Bauherrenschaft das von GEF entwickelte Qualitätsüberwachungskonzept GEF-Q mit aus. GEF-Q wird mittlerweile von anderen Planungsbüros als eine Art Standard ebenfalls in den Leistungsverzeichnisse ausgeschrieben. Bauherren, auf die Bauüberwachung spezialisierte Büro und Systemlieferanten nutzen ebenfalls GEF-Q. Somit ergibt sich ein relevantes Einsatzspektrum, dessen Erfahrungen wir in die fortlaufende Verbesserung von GEF-Q einfließen lassen.
Unser Grundsatz in der Baubegleitung ist es, dass wir mit den ausführenden Unternehmen zusammen die Baumaßnahme zum Erfolg führen möchten – im Sinne der Bauherrenschaft. Das Ziel ist es also, einen fairen Ausgleich im Nachtragsmanagement zu moderieren. Weitergehend fokussieren wir die Terminplan- und Kosteneinhaltung im Verbindung mit der technischen Ausführungsqualität. Nur wenn alle drei Aspekte (Time – Specification – Budget) gemeinsam in den Blick genommen werden, lässt sich ein Projekt erfolgreich für alle Beteiligten abschließen.
Schadensgutachten
Äußere Einflüsse, Herstellungs- und Ausführungsmängel oder unangepasste Planungen können im Laufe der Betriebsdekaden eines Rohrleitungsbetriebs zu Schäden führen, für deren Behebung wir Lösungen erarbeiten.
Zuerst geht es um die Schadensbehebung
ÄNicht immer können Schäden vermieden werden. Die Schadensursachen können vielfältig sein. Aber zuerst muss aus GEF-Sicht die Schadensbehebung stehen. Darum unterstützen wir Wärmenetzbetreiber bei der Erarbeitung von Schadensbildern durch Gutachten.
Dazu analysieren wir auch die Ursachen, um neben möglichen Sofortmaßnahmen die langfristige Betriebssicherheit wieder herzustellen. Unsere rohrstatischen Kompetenzen, unsere Erfahrungen und Kenntnisse aus zahlreichen Schadensgutachten, Forschungsprojekten und der umfangreichen Planungspraxis sind die Grundlage für die Lösungsfindung und Schadensursachenanalyse.
Nachdem der Schaden behoben und der sichere Betrieb wieder hergestellt ist, unterstützen wir auch bei der Bewertung der Schadensverantwortung. Oft tragen mehrere Ursachen und Verantwortlichkeiten zu Schäden bei und entsprechend begleiten wir sachverständig außergerichtliche Vereinbarungen ebenso wie als gerichtlich bestellte Sachverständige Einigungsverfahren zum Schadensausgleich
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